
Immobilienbewertung
Immobilienbewertung in Münster
Bei uns erhalten Sie Ihr Immobilienwertgutachten vom zertifizierten Sachverständigen. Ob beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie oder dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt stehen wir an Ihrer Seite. Wir als zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 ermitteln den Wert Ihrer Immobilie unabhängig und anhand von objektiven Standards und Prinzipien.
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren wird von Immobilien-Sachverständigen angewendet, um den Verkehrswert einer Immobilie realistisch auf Basis von Vergleichswerten zu berechnen. Es ist die präziseste Methode zur Ermittlung des Verkehrswerts von Immobilien und Grundstücken, da die Methode das Marktgeschehen sehr gut abbildet und auf realen Kaufpreisen basiert. Klassischerweise wenden wir das Vergleichswertverfahren bei unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder beispielsweise Reihenhäusern und Doppelhaushälften an, da hier eher vergleichbare Immobilien zu finden sind. Den bei vergleichbaren Immobilien erzielten Kaufpreis leiten wir dann auf den Wert Ihrer Immobilie ab. Die Informationen über Vergleichsobjekte können wir den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse auf Antrag entnehmen.
Ertragswertverfahren
Wir als Sachverständige berechnen mit dem Ertragswertverfahren, wie hoch die potenziellen Erträge aus Miet- und Pachteinnahmen einer Immobilie sind und leiten daraus den Verkehrswert oder den langfristig erzielbaren Beleihungswert der jeweiligen Immobilie ab. Maßgebend ist also nicht der Wert der Immobilie an sich, sondern der Ertrag, den der Eigentümer bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer der Immobilie erwarten kann. Das Ertragswertverfahren kommt entsprechend bei vermieteten Immobilien zum Einsatz. Auch bei gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien findet das Ertragswertverfahren Anwendung, um die Höhe der Überschüsse aus Einnahmen und Aufwänden zu ermitteln. Neben der ortsüblichen Vergleichsmiete sind der Bodenwert, der Liegenschaftszins sowie die Restnutzungsdauer maßgeblich für die Berechnung des möglichen Ertrags.
Sachwertverfahren
Als dritte Möglichkeit der Immobilienwertbestimmung steht uns das Sachwertverfahren zur Verfügung, wobei der Fokus der Wertermittlung dabei auf selbstgenutzten Immobilien liegt, insbesondere bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wir bestimmen den Sachwert Ihrer Immobilie in acht Schritten:
- Berechnung des Bodenwertes
- Bestimmung der Herstellungskosten Ihrer Immobilie mithilfe der ImmoWertV
- Berücksichtigung der Alterswertminderung
- Berechnung des Gebäudesachwertes
- Berechnung des vorläufigen Sachwertes
- Berechnung des vorläufigen marktangepassten Sachwertes
- Berücksichtigung von besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen (boG)
- Berechnung des Verkehrswertes
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise haben wir als zertifizierte Sachverständige die nötige Markt- und Sachkenntnis, um den Marktwert Ihrer Immobilie fachkundig zu berechnen.
Kundenstimmen
Die Vorgehensweise war sehr freundlich und fachkompetent. Sehr zu empfehlen. Wir würden bei auch weiterem Bedarf wieder auf Herrn Jan Leiße zurückgreifen. Besten Dank für die gute Arbeit.
Frank Koelske